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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Dienstleistungen von do IT smart. (Juergen HEINE, Micro-entreprise, SIREN 106 161 698), nachfolgend „der Auftragnehmer", gegenüber seinen Kunden, nachfolgend „der Kunde". Sie gelten für jeden Auftrag, sofern nicht schriftlich abweichende Bedingungen vereinbart wurden. Mit der Auftragserteilung werden diese AGB vorbehaltlos anerkannt.

2. Angebot und Auftrag

Jede Leistung wird durch ein detailliertes Angebot (devis) beschrieben. Das Angebot ist ab Ausstellungsdatum 30 Tage gültig. Der Auftrag wird verbindlich, sobald der Kunde das Angebot schriftlich bestätigt hat (Unterschrift oder schriftliche Zustimmung, auch per E-Mail). Bei Abweichungen hat das angenommene Angebot Vorrang vor diesen AGB.

3. Preise

Es gelten folgende Sätze:

Die Preise verstehen sich netto. Keine Mehrwertsteuer, Art. 293 B CGI (Micro-entreprise). Nicht aufgeführte Leistungen und Pauschalprojekte werden gesondert per Angebot kalkuliert. Fahrtkosten und etwaige Auslagen werden zusätzlich, gegen Nachweis und nach Zustimmung des Kunden, in Rechnung gestellt.

Laufende Wartung und Pflege bereitgestellter Anwendungen werden als monatliche Pauschale abgerechnet (siehe § 8).

4. Projektleistungen

Bei Pauschal- oder Projektleistungen können Umfang, Preis, Zeitplan und Modalitäten Gegenstand besonderer Vereinbarungen sein, die auf Wunsch des Kunden verhandelt und im Angebot oder in einem gesonderten Vertrag schriftlich festgehalten werden. Solche besonderen Vereinbarungen haben dann Vorrang vor diesen AGB.

5. Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen ab Ausstellungsdatum per Banküberweisung zu zahlen. Bei Projekten ist eine Anzahlung von 30 % bei Auftragserteilung fällig; der Restbetrag ist bei Lieferung oder nach vereinbartem Fortschritt zu zahlen.

6. Zahlungsverzug

Geschäftskunden: Bei Zahlungsverzug werden von Rechts wegen Verzugszinsen fällig, zum Zinssatz der jüngsten Refinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank zuzüglich 10 Prozentpunkte, sowie eine pauschale Beitreibungskostenentschädigung von 40 € (Art. L441-10 und D441-5 Code de commerce), unbeschadet weiterer Ansprüche. Verständlich ausgedrückt ist diese Pauschale von 40 € ein pauschaler Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, eine überfällige Rechnung nachzuverfolgen: Nach Art. L441-10 Code de commerce ist sie je überfälliger Rechnung automatisch geschuldet, zusätzlich zu den vorstehenden Zinsen und ohne Mahnung oder Nachweis der tatsächlichen Kosten. Übersteigen die tatsächlich angefallenen Beitreibungskosten 40 €, kann gegen Nachweis eine weitergehende Entschädigung verlangt werden.

Verbraucher: Bei Fälligkeit nicht beglichene Beträge werden zum jeweils geltenden gesetzlichen Zinssatz verzinst.

Ein Skonto bei vorzeitiger Zahlung wird nicht gewährt.

7. Leistungserbringung

Der Auftragnehmer schuldet eine Bemühensverpflichtung (obligation de moyens). Angegebene Fristen sind Richtwerte und beginnen mit Eingang der Anzahlung sowie der für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen. Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen. Anfragen des Kunden werden innerhalb von 48 Stunden beantwortet, ausgenommen Wochenenden (Samstag und Sonntag). Dies gilt für allgemeine Anfragen; innerhalb laufender Projekte gelten vorrangig die im jeweiligen Auftrag bzw. Service-Level-Agreement (SLA) vereinbarten Reaktions- und Leistungszeiten.

8. Wartung und Pflege

Auf Wunsch übernimmt der Auftragnehmer die laufende Wartung und Pflege bereitgestellter Anwendungen einschließlich Sicherheitsaktualisierungen. Die Vergütung erfolgt als monatliche Pauschale je Anwendung:

Die Preise verstehen sich netto (TVA non applicable, art. 293 B du CGI). Der Wartungsvertrag ist monatlich zum Monatsende kündbar. Der Leistungsumfang umfasst Sicherheitsupdates, kleinere Anpassungen und die Aufrechterhaltung des Betriebs; darüber hinausgehende Weiterentwicklungen werden nach Aufwand (§ 3) oder per Angebot abgerechnet. Die monatliche Pauschale ist monatlich im Voraus zu zahlen. Kritische Sicherheitsaktualisierungen werden nach besten Kräften so zeitnah wie möglich eingespielt, unabhängig von der Reaktionszeit nach Abschnitt 7 und einschließlich der Wochenenden; dies begründet keine garantierte Verfügbarkeit oder Interventionszeit, die eine gesonderte Service-Level-Vereinbarung (SLA) voraussetzt.

9. Geistiges Eigentum

Grundsatz. Die Rechte des geistigen Eigentums an den Arbeitsergebnissen verbleiben beim Auftragnehmer, soweit nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Eine Übertragung von Rechten setzt eine ausdrückliche, den Umfang bezeichnende Vereinbarung voraus (Art. L131-3 Code de la propriété intellectuelle); die bloße Zahlung des Preises bewirkt keine Rechteübertragung.

Bereitstellung (Nutzungsrecht). Bei bereitgestellten Leistungen erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, unwiderrufliches Recht, das gelieferte Ergebnis für den eigenen Betrieb zu nutzen, zu betreiben und anzupassen. Eine ausschließliche Rechteübertragung findet nicht statt.

Individualentwicklung (Rechteübertragung). Nur wenn das Angebot (devis) eine Leistung ausdrücklich als Individualentwicklung ausweist, überträgt der Auftragnehmer dem Kunden mit vollständiger Zahlung die vereinbarten Verwertungsrechte (insbesondere Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung) für den im Angebot bezeichneten Zweck, das bezeichnete Gebiet und die bezeichnete Dauer, gemäß Art. L131-3 CPI. Nicht ausdrücklich übertragene Rechte verbleiben beim Auftragnehmer.

Vorbestehende Rechte (Background-IP). Vorbestehende Komponenten, Werkzeuge, Methoden, Bibliotheken und das Know-how des Auftragnehmers bleiben dessen Eigentum, einschließlich des Rechts, sie für andere Kunden wiederzuverwenden, auch wenn sie in einem Liefergegenstand enthalten sind.

Open Source. Enthält ein Liefergegenstand Open-Source-Komponenten, gelten deren jeweilige Lizenzen; insoweit können keine Rechte übertragen werden, die über die jeweilige Lizenz hinausgehen.

Referenz. Der Auftragnehmer darf den Auftrag als Referenz nennen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.

10. Vertraulichkeit

Jede Partei verpflichtet sich, die im Rahmen der Leistung von der anderen Partei übermittelten nicht öffentlichen Informationen während der gesamten Dauer der Zusammenarbeit und zwei Jahre darüber hinaus vertraulich zu behandeln.

11. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers ist aus welchem Rechtsgrund auch immer auf den Betrag des betreffenden Auftrags begrenzt. Der Auftragnehmer haftet nicht für indirekte Schäden (Betriebsausfall, Datenverlust, Umsatzeinbußen usw.). Für die Sicherung seiner Daten bleibt der Kunde verantwortlich.

12. Widerrufsrecht (Verbraucher)

Gemäß Art. L221-18 Code de la consommation steht dem Verbraucher ab Vertragsschluss eine Frist von 14 Tagen zu, um sein Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen auszuüben.

Gemäß Art. L221-28 desselben Gesetzbuchs verzichtet der Verbraucher, der die Ausführung der Leistung ausdrücklich vor Ablauf der Widerrufsfrist verlangt, auf dieses Recht, sobald die Leistung vollständig erbracht wurde.

Zur Ausübung dieses Rechts kann der Kunde eine eindeutige Erklärung per E-Mail oder Post senden, zum Beispiel mit folgendem Musterformular:

Widerrufsformular — An do IT smart., 10 Rue de l’Énergie, 67720 Hœrdt, Frankreich: Hiermit widerrufe ich den Vertrag über die nachstehende Leistung. Bestellt am: … — Name des Kunden: … — Anschrift: … — Datum: … — Unterschrift (bei Papierform): …

13. Schlichtung und Verbraucherstreitigkeiten

Der Verbraucher kann kostenlos eine Verbraucherschlichtung in Anspruch nehmen. Bei Streitigkeiten, insbesondere grenzüberschreitenden innerhalb der Europäischen Union, kann sich der Kunde an das Europäische Verbraucherzentrum Frankreich (CEC France / ECC-Net-Netzwerk) wenden:

Centre Européen des Consommateurs France
Bahnhofsplatz 3, 77694 Kehl, Deutschland
www.europe-consommateurs.eu

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB unterliegen französischem Recht. Für Geschäftskunden ist für alle Streitigkeiten ausschließlich das Tribunal judiciaire de Strasbourg zuständig. Für Verbraucher bestimmt sich das zuständige Gericht nach den geltenden gesetzlichen Regeln.


Letzte Aktualisierung: Juli 2026.

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